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Juli 10, 2011

Die PKV für Familien


In der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine sogenannte Familienversicherung angeboten. Damit können Familienangehörige wie Kinder, Lebenspartner oder auch Enkelkinder kostenlos mitversichern. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Voraussetzungen für Mitversicherung des Familienangehörigen sind, dass er in Deutschland lebt und noch keine Versicherung abgeschlossen hat. Außerdem muss er zu den Pflichtversicherten gehören und darf hauptberuflich kein Selbstständiger sein. Des Weiteren muss das monatliche Einkommen möglichst gering sein. Für eine geringfügige Beschäftigung liegt die Einkommensgrenze bei 400 Euro.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Dennoch ist es möglich Familienangehörige mitzuversichern. Dann ist jedoch ein Beitrag fällig. Kinder und Jugendliche können ab einem Beitrag für 60 Euro monatlich mitversichert werden.

Jugendliche können nur solange in einer privaten Krankenversicherung bis sie eine Ausbildung beginnen. Dann besteht eine Versicherungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Studenten gibt es die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dann können sie den Studententarif der PKV nutzen, der bei einem Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr liegt.